Energieberatung
Bei
einer Energieberatung wird der aktuelle Zustand Ihres Gebäudes
sowie der Gebäudehülle und der Anlagentechnik eingehend untersucht.
Unabhängig davon, ob Sie einzelne Maßnahmen oder eine umfassende
Sanierung planen, ist es entscheidend, dass diese Maßnahmen harmonisch
aufeinander abgestimmt sind und zum Gebäude passen. Aus diesem Grund
ist eine Vor-Ort-Begehung Ihres Hauses unerlässlich, um maßgeschneiderte
Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude zu ermitteln.
Warum Energieberatung?
Es gibt zahlreiche Gründe, den energetischen Gesamtzustand
eines Gebäudes zu verbessern. Dazu zählt nicht nur die
Identifizierung von Schwachstellen in der Energiebilanz, sondern
auch die Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Dies trägt nicht nur dazu bei, die Umwelt von CO²-Emissionen
zu entlasten, sondern ermöglicht auch die Senkung der Energiekosten
durch gezielte Maßnahmen.
Überblick schaffen
Wie ist der wärmetechnische Zustand Ihres Gebäudes? Inwieweit
beeinflusst das Nutzerverhalten Ihren Energieverbrauch? Ist es sinnvoll,
eine Modernisierung vorzunehmen, die Heizung zu erneuern, die Gebäudehülle
nachträglich zu dämmen oder erneuerbare Energien zu nutzen?
Besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch
zu nehmen? Gerne bieten wir Ihnen im Rahmen einer Gebäudebegehung
und anschließender Beratung einen neutralen und unverbindlichen
ersten Überblick zu diesen Fragen.
Prozess
In enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und dem ausführenden
Unternehmen erarbeiten wir die effektive Energieeinsparung sowie
die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Dabei wird sorgfältig
analysiert, welche Investition unter Berücksichtigung des vorhandenen
Budgets und der ökologischen Einstellung am besten umsetzbar
ist.
Zusätzlich bringen wir als erfahrene Bautechniker das notwendige
Fachwissen und Know-how im Bereich des Bauens mit. Wir sind vertraut
mit den Prinzipien, Techniken und Materialien, die beim Bau von
Gebäuden und anderen Konstruktionen verwendet werden.
Energieausweis
Der
Energieausweis ist ein Dokument zur Bewertung der energetischen
Qualität von Gebäuden. Gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV) hat jeder potenzielle Mieter, Pächter und Käufer
von Gebäuden oder Wohnungen vor Vertragsabschluss das Recht,
den Energieausweis einzusehen.
Wann wird ein Energieausweis
benötigt?
- Im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung
von Gebäuden oder Wohnungen.
- Bei der Planung und Errichtung eines Neubaus.
- Wenn im Zuge einer umfangreichen Sanierung eines bestehenden
Gebäudes oder einer Erweiterung um mehr als die Hälfte
eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt.
- Für den öffentlichen Aushang in Gebäuden mit
einer Nutzfläche von mehr als 1000 m², in denen öffentliche
Dienstleistungen mit erheblichem Publikumsverkehr erbracht werden.
Inhalt und Aufbau des Energieausweises
Zentrales Element des Energieausweises ist ein grafisches Label,
das die Energieeffizienz des Gebäudes im Vergleich zu anderen
Gebäuden darstellt.
Liegt das Gebäude im "grünen Bereich", ist der
Modernisierungszustand gut. Steht der Pfeil auf "gelb",
sollte über Modernisierungsmöglichkeiten nachgedacht werden.
"Rot" deutet auf große Einsparmöglichkeiten
hin. Der Energieausweis ist dabei nicht nur ein Analyseinstrument:
Aufgrund der enthaltenen Modernisierungsempfehlungen zeigt er auch
ganz konkret auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes
verbessert werden kann.
Arten des Energieausweises
Verbrauchsausweis:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis spiegelt den Energieverbrauch
des Gebäudes für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren
wider. Das Ergebnis wird maßgeblich vom Nutzerverhalten beeinflusst,
einschließlich Faktoren wie Raumtemperatur und Lüftungsverhalten
während dieses Zeitraums."
Bedarfsausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den Energiebedarf
auf Grundlage des Zustands der Gebäudehülle und der Haustechnik
unter der Annahme eines durchschnittlichen Nutzerverhaltens. Dadurch
ermöglicht er einen nutzerunabhängigen Vergleich zwischen
verschiedenen Gebäuden."
Welchen Energieausweis für Ihr Gebäude
?
- Alle Gebäude bis Baujahr 1965:
Seit dem 01.10.2008 ist ausschließlich der bedarfsorientierte
Energieausweis vorgeschrieben.
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977:
Seit dem 01.10.2008 ist ausschließlich der bedarfsorientierte
Energieausweis vorgeschrieben.
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977,
die auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert
wurden: Es kann entweder ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter
Energieausweis erstellt werden.
- Gebäude ab 5 Wohneinheiten zwischen Baujahr 1966-1977:
Es kann entweder ein verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter
Energieausweis erstellt werden.
- Gebäude ab Baujahr 1978: Es kann entweder ein verbrauchsorientierter
oder bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.
- Neubau: Es ist ausschließlich der bedarfsorientierte Energieausweis
erforderlich.
Service
Wir erstellen sämtliche Arten von Energieausweisen - auf Anfrage.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 können Verpflichtete
mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro belegt werden, wenn
sie vorsätzlich oder fahrlässig den Energieausweis bei
Verkauf oder Neuvermietung nicht entsprechend den Vorgaben aushändigen
oder vorlegen. Ebenfalls kann eine Geldbuße verhängt
werden, wenn die Pflichtangaben in kommerziellen Anzeigen nicht
ordnungsgemäß veröffentlicht werden. Diese letztere
Ordnungswidrigkeit tritt jedoch erst ab dem 1. Mai 2015 in Kraft.
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